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Licht & Arbeitplatz

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Richtige Beleuchtung ist Grundvoraussetzung für gute Arbeitsleistung, Konzentration, geringe Fehlerquoten und sicheres Arbeiten. Das Beleuchtungsniveau wird maßgeblich von der Beleuchtungsstärke bestimmt. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sind abhängig von Raumart bzw. Tätigkeit unterschiedliche Nennbeleuchtungsstärken erforderlich. Sie sind in der DIN 5035 Teil 2 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" aufgelistet. 

Für Arbeitsplätze und Verkehrswege an denen häufig auch ohne ausreichendes Tageslicht gearbeitet werden muss besteht aufgrund der Unübersichtlichkeit und bei unterschiedlichen Arbeitsabläufen zudem ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko. 

Gefährdungen entstehen z.B. durch:
  • zu geringe Beleuchtung für die jeweilige Sehaufgabe,
  • Sehleistungseinschränkung infolge zu hoher Helligkeitsunterschiede,
    Blendung
  • schlechte Erkennbarkeit von Hindernissen und Gefahrenstellen z. B. auch bei Schlagschatten
  • Stolpergefahr an Treppen, Bodenöffnungen, Böschungen, Rampen, etc.
  • unterschiedliche Sehaufgaben an wechselnden Arbeitsplätzen und variablen Arbeitsflächen
     

Bestimmte Tätigkeiten wie z. B. Montagearbeiten oder Maschinenbedienung erfordern eine Einzelplatzbeleuchtung die sich an den mittleren Beleuchtungsstärken für vergleichbare Tätigkeiten in Innenräumen orientieren.

Um die erforderlichen Beleuchtungsstärken zu erreichen ist die Auswahl der Lampen bei der Lichtplanung von entscheidender Bedeutung. Lampen müssen u. a. so ausgewählt werden, dass Sicherheitsfarben im Arbeitsbereich erkennbar sind.

Das bedeutet, dass zur Erkennung von Sicherheitsfarben Lampen mit den Farbwiedergabestufen 1 bis 3 erforderlich sind. Natrium-Hochdrucklampen mit einer Farbwiedergabestufe 4 sind nur für die Allgemeinbeleuchtung bis 200 Lux geeignet.

BGSicherheitsregeln für die künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen

Die Berufsgenossenschaften regeln die für Arbeitsstätten vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungsstärken z.B. in ASR 7/3 "Künstliche Beleuchtung", BGR 131-1 (bisher ZH 1/190), BGR 131-2 und BGI523 (bisher ZH 1/28). In diesen Richtlinien und Regeln sind die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und die geforderten minimalen Beleuchtungsstärken vorgegeben.

Geforderte mittlere Beleuchtungsstärken für Arbeitsplatzbeleuchtung

grafische Industrie Umgebungslicht für Farbbeurteilung am Bildschirm in der grafischen Industrie ISO 3664, 4.5.4

  • < 32 lx (empfohlen)
  • < 64 lx (maximum)

Bildschirme, Helligkeit nach ISO 3664, 4.3.3 / 4.5.3 und Annex A Table A.1 Colour monitors

  • 100 cd/m² D65
    (entspricht 500 lx
    bei 1 m Abstand)

Montagearbeiten

  • Grob
  • Mittelfein
  • Fein
  • 200 lx
  • 300 lx
  • 500 lx

Oberflächenbearbeitung / anstreichen

  • 500 lx

Holzbearbeitung

  • 500 lx

Vergleich von Drucken
nach ISO 3664

  • 500 lx

Dia Betrachtung
oder Projektion nach ISO 3664

  • 1270 cd/m²

kritischer Vergleich
von Drucken nach ISO 3664

  • 2000 lx

Leuchten sind so anzuordnen, dass die Grundfläche ausreichend und gleichmäßig beleuchtet wird und keine Schlagschatten entstehen. Das bedeutet:

  • hohe Anordnung der Leuchten
  • Einsatz mehrerer Leuchten mit geringerer Leistung
  • zusätzliche Beleuchtung von Gefahrstellen
  • Beachtung der Richtung des Lichteinfalls
  • blendfreie Auswahl und Anordnung

 

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