Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - ASR A1.3*
Diese Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Ausgabe: April 2007 (GMBl Nr. 33 vom 16. Juli 2007, S. 674)